Gesetzeskonformes Verfahren
Der Gesetzgeber gibt vor, dass in Pfand genommene Gegenstände gemäß der Bestimmungen des Pfandrechts § 1235 BGB im Wege der öffentlichen Versteigerung durch eine dazu berechtigte Person zu verkaufen sind. Eine Pfandrechtsversteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu deren Durchführung wir mit unserer Vereidigung beliehen sind.
Die rechtskonforme Durchführung des Verfahrens trägt entscheidend dazu bei Prozessrisiken zu minimieren. Das bedeutet zusätzliche Rechtssicherheit bei der Abwehr einstweiliger Verfügungen.