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Vorteil zeitnahe Versteigerungstermine
Auch im Mietrecht hat der Geschädigte keine Blankovollmacht. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen nach § 254 Abs. 2 BGB Schadensminderungspflicht hat er Grundpflichten zu beachten. Verletzt der Geschädigte diese Pflichten, so kann dies wie ein Mitverschulden gewertet werden. Unter anderem ist der geschädigte Vermieter dazu verpflichtet, nach Möglichkeit einen Schaden abzuwenden und den Schaden so weit wie möglich zu mindern. Nach Rechtsprechung bedeutet dies, dass er sich darum bemühen muss, die Voraussetzungen für eine alsbaldige anderweitige Neuvermietung des Objektes zu schaffen. Das betrifft insbesondere die Fristlose Kündigung. Eine zeitnahe Beräumung ist, neben dem Aspekt des Wertverlustes der zur Versteigerung anstehenden Gegenstände, deshalb zu empfehlen. -