Bestmögliche Verwrtungserlöse durch
Bedarfsanalyse und Feststellung der infrage kommenden Absatzmärkte
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1237 BGB (durch geeigneter Kommunikationskanäle, gezielte und professionelle Information der Kaufinteressenten über die zur Verwertung anstehenden Gegenstände, Unternehmensanteile oder Rechte; konsequente Nutzung der neuesten Tools im Internet
Kontaktaufnahme mit möglichen Kaufinteressenten – überregional und bei Bedarf global in der jeweiligen Muttersprache
Kommunikation mit Kaufinteressenten vorab und während der Versteigerung unter Verwendung der jeweils notwendigen Fachterminologie sowie in ihrer Muttersprache bzw. Englisch
großer Adressbestand an regelmäßigen Bietern und Kaufinteressenten für viele Warengruppen und Einzelprodukten.